
HAUSORDNUNG
Diese Hausordnung tritt mit dem Beginn des Schuljahrs 2024/25 in Kraft und gilt so lange, bis auf einer Schulkonferenz eine neue Hausordnung verabschiedet wird.
gez. Schulleitung, Hamburg, im August 2024
UNTERRICHT
§ 1 Verhaltensregeln
Während des Unterrichts und im Schulgebäude sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich ruhig und ordentlich zu verhalten.
Störendes Verhalten, wie z.B. Lärm, Unruhe oder Respektlosigkeit gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern bzw. Lehr- oder Verwaltungskräften oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dienstleistern der Schule, wird nicht toleriert und kann zu Konsequenzen wie z.B. einer Abmahnung oder zum Ausschluss vom Unterricht führen.
§ 2 Elektronische Geräte
Die Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist während des Unterrichts nur auf ausdrückliche Aufforderung durch die Lehrkraft erlaubt. Die Nichteinhaltung dieser Regel kann zu Konsequenzen wie z.B. einer Abmahnung oder zum Ausschluss vom Unterricht führen.
§ 3 Pünktlichkeit
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, pünktlich zu den Unterrichtsstunden zu erscheinen. Wiederholte Verspätungen werden im Zeugnis dokumentiert und haben ggf. eine Abmahnung zur Folge. Wer sich wiederholt unentschuldigt verspätet, muss damit rechnen, dass dies Konsequenzen für die Benotung hat.
§ 4 Schulversäumnisse
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht/an verpflichtenden Schulveranstaltungen teilzunehmen. Sollten Sie durch Krankheit oder Notfälle daran gehindert werden, müssen sie sich rechtzeitig vor Beginn per E-Mail abmelden.
SCHULLEBEN
§ 5 Verhaltensregeln auf dem Schulgelände
Im Schulgebäude sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, die Anweisungen der Lehr- oder Verwaltungskräfte sowie des Hausmeisters und Reinigungspersonals zu befolgen und sich an die geltenden Regeln und Vorschriften (s. § 1) zu halten.
§ 6 Lernumgebung
Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, das Gelände, das Schulgebäude und die Unterrichtsräume (insb. Fachräume und Selbstlernzentrum) in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Alle Beschädigungen von Schuleigentum müssen unverzüglich gemeldet werden. Für willentliche und fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher/die Verursacherin.
§ 7 IServ-Account
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Nutzungsordnung für IServ einzuhalten. Alle Schülerinnen und Schüler informieren sich einmal am Schultag in ihrem Account über schulische Nachrichten und Aufgaben. Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet die Schulleitung zu benachrichtigen, wenn die Iserv-Nutzerregeln verletzt werden.
§ 8 Besondere Vereinbarungen
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die besonderen Vereinbarungen z. B. über die Nutzung von Fachräumen (Bibliothek, Chemie-, Physik- und Biologieräume, Computerräume, Selbstlernzentrum u. a.) gründlich zu lesen, zu unterschreiben sowie diese einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann es zu Konsequenzen wie z.B. einer Abmahnung oder einem Nutzungsverbot kommen.
§ 9 Fortbewegungsmittel
Fahrräder, Motorräder, E-Roller u. ä. sind außerhalb des Schulgeländes abzustellen.
§ 10 Fundsachen
Fundsachen sind im Hausmeisterbüro (Raum 006) abzugeben.
§ 11 Veränderungen der Kontaktdaten
Jede Adressen- und Telefonnummernänderung muss dem Sekretariat mitgeteilt werden. Sollten wichtige Mitteilungen wegen Fehlens einer gültigen Adresse nicht zugestellt werden können, so erlischt jedes Widerspruchsrecht.
§ 12 Informationen und Werbung
Flugblätter, Druckschriften oder sonstige Flyer dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung im Schulgebäude oder auf dem Gelände verteilt bzw. ausgehängt werden.
§13 Gewalt
Jede Form von Gewalt (z.B. Schläge, Tritte, Bedrohungen, Diskriminierung, Beleidigungen) ist untersagt und wird nicht toleriert. Alle Verstöße gegen diese Regel führen zu einer Abmahnung, dem Ausschluss vom Unterricht oder auch weitergehenden Maßnahmen.
§14 Rauchen
Rauchen ist sowohl im Haus als auch auf dem Schulhof ohne Ausnahme untersagt. Am Schulhaupteingang sind Standaschenbecher vorhanden, welche zu benutzen sind. Kosten, die bei Nichteinhalten entstehen (z.B. für Reinigung) übernimmt der Verursacher/die Verursacherin.
§ 15 Drogen und Alkohol
Der Konsum alkoholischer Getränke und anderer Drogen ist im gesamten Gebäude sowie auf dem Außengelände untersagt. Alle am Schulleben Beteiligten sind verpflichtet, darauf zu achten, dass diese Verbote eingehalten werden. Zu besonderen Anlässen kann die Schulleitung das Alkoholverbot aufheben.
§ 16 Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände
Es ist nicht erlaubt, Waffen, Messer, Reizgas und andere Angst auslösende und bedrohliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen. Alle am Schulleben Beteiligten sind verpflichtet, diese Regelverstöße der Schulleitung bzw. einer Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen.
Das Nichteinhalten dieser Regel führt zum sofortigen Ausschluss vom Unterricht und ggf. zu weitergehenden Maßnahmen.
§17 Tiere
Es ist nicht erlaubt, Tiere mit in die Schule zu bringen. Einzige Ausnahme stellen medizinisch notwendige und zertifizierte Tiere dar (z.B. Blindenhund).
§ 18 Krisensituationen
In Gefahren und Krisensituationen ist der Notfallplan verbindlich einzuhalten, Durchsagen sind zu beachten und den Anweisungen der Schulleitung ist unbedingt Folge zu leisten (nähere Informationen s. Notfallplan).