Abitur und Fachabitur – die gymnasialen Bildungsgänge

Das Abitur (=Allgemeine Hochschulreife) ist in der Regel Voraussetzung für die Aufnahme eine Studiums an einer Hochschule oder Universität.
Das Fachabitur (=Fachhochschulreife) berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule. Am Campus Zweiter Bildungsweg können sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Zusammen mit Ihrer beruflichen Qualifikation bildet er die Fachhochschulreife.

Der Bildungsgang zum Abitur dauert – wenn Sie einen MSA / mittleren Schulabschluss haben – 3 Jahre; er umfasst 1 Jahr Unterricht in der Vorstufe und 4 Semester Unterricht in der Studienstufe. Den schulischen Teil des Fachabiturs erwerben Sie bereits nach einem Jahr Unterricht in der Vorstufe und 2 Semestern in der Studienstufe, also nach insgesamt 2 Jahren. Wenn Sie bereits über ein Zeugnis mit Versetzung in die Studienstufe verfügen, reduziert sich die Schulzeit um das Vorstufen-Jahr.

Der Unterricht findet in der Vorstufe sowie in S1 und S2 der Studienstufe parallel statt; daher müssen Sie sich bei Anmeldung noch nicht zwischen den Abschlüssen Abitur – Fachabitur entscheiden.

Am Campus können Sie zwischen verschiedenen gymnasialen Bildungsgängen wählen:

  • Hansa-Kolleg (Vollzeit)
  • Abendgymnasium (Teilzeit)
    • nachmittags in Präsenz (Beginn nur zum 1. Februar eines Jahres) ODER
    • abends in Präsenz (Beginn 1. Februar und 1. August) ODER
    • flex – Blended Learning: teils in Präsenz / teils ortsungebunden digital (Beginn nur 1. August)

In der Regel dauern alle Bildungsgangsvarianten 3 Jahre. Schulzeitverkürzungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich. (Information folgt; bitte sprechen Sie uns zwischenzeitlich an)

Voraussetzungen
In einen dieser gymnasialen Bildungsgänge können Sie aufgenommen werden, wenn Sie

  • in Hamburg wohnhaft gemeldet sind,
  • mindestens 18 Jahre sind,
  • den MSA (=mittleren Schulabschluss) oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben,
  • seit mindestens 2 Jahren keine allgemeinbildende oder berufliche Vollzeitschule besucht haben (Ausnahme: Abendschule)
  • eine Berufsausbildung abgeschlossen ODER eine zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben ODER einen Familienhaushalt mit mindestens 2 Personen führen,
  • berufstätig sind oder einen Familienhaushalt führen (siehe voriger Punkt). Ausnahme für den Bildungsgang Hansa-Kolleg: es ist im Gegenteil höchstens geringfügige Beschäftigung neben dem Vollzeitschulbesuch möglich.

In bestimmten Fällen können Sie von diesen Aufnahmevoraussetzungen befreit werden.