Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht oder Sie sind sich nicht sicher?
Hier sind weitere Informationen. Beachten Sie bitte, dass manches nur für die Bildungsgänge ESA, MSA oder Abitur gilt.
Voraussetzung: in Hamburg wohnen
- Ein Aufenthaltstitel in Hamburg ist dem Wohnsitz gleichgestellt.
- Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, aber hier arbeiten, können Sie aufgenommen werden. Bedingung: Sie können vom Hamburger Arbeitsplatz keine Schule in Ihrem Bundesland pünktlich erreichen. → Beantragen Sie mit Ihrer Bewerbung formlos die „Arbeitsplatzregelung“. Fügen Sie die notwendigen Informationen bei. Bedenken Sie aber: Wir können Sie nur aufnehmen, wenn es noch einen freien Schulplatz gibt. Hamburger/innen gehen vor.
Voraussetzung: seit 2 Jahren oder länger an keiner allgemeinbildenden Schule (z.B. Stadtteilschule)
Das heißt, Sie hatten Ihren letzten Schultag an einer Stadtteilschule oder an einem Gymnasium am 06.07.2023 oder früher (also zum Beispiel am 06.07.2022 oder im Jahr 2019 …)
Ausnahme: Sie haben bereits Ihren ESA / MSA an einer Abendschule gemacht: Sie müssen nicht zwei Jahre warten, bevor Sie sich für den nächst höheren Bildungsgang anmelden.
Voraussetzung: seit 2 Jahren oder länger an keiner beruflichen Vollzeitschule (beruflichen Teilzeitschulen sind erlaubt)
- Sie haben z.B. eine betriebliche Ausbildung im Einzelhandel, bei einer Ärztin, beim Friseur oder einem anderen Betrieb abgebrochen oder erfolgreich beendet? Der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen; Sie können sich bewerben.
- Sie haben eine vollqualifizierende berufliche Schule besucht? Sie können sich bewerben – der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen.
Voraussetzung: berufstätig sein ODER Familienhaushalt führen
Berufstätig ist, wer:
- gegen Entgelt oder zur Berufsausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist ODER
- ein anderes Dienstverhältnis / selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungspflichtigen Umfang hat.
- Angerechnet werden auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes
- Nur für ESA/MSA: Auch geringfügig entlohnte Beschäftigung (nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) zählt zur Berufstätigkeit.
- Bei Aufenthaltstitel: Wenn Sie nicht arbeiten dürfen, schreiben Sie das in die Bewerbung. Sie können von der Pflicht zur Berufstätigkeit befreit werden.
Einen Familienhaushalt führt, wer mindestens ein Kind erzieht oder eine pflegebedürftige Person versorgt.
→ Bringen Sie Nachweise bei, zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes bzw. die Bescheinigung über Pflegetätigkeit.
Nichts trifft zu? Sie haben aktuell keine Arbeit und führen keinen Familienhaushalt?
Stellen Sie einen „Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der aktuellen Berufstätigkeit (Formulierungshilfe)“ (APO Ca2B § 4 (4)).
→ Weisen Sie „besondere biographische Umstände“ (z.B. chronische Krankheit, Flucht…) nach.
→ Erklären Sie, warum Sie gerade unsere Schule für Ihre berufliche Zukunft brauchen.
Wichtig: Für die Aufnahme in einen gymnasialen Bildungsgang benötigen Sie neben der aktuellen Berufstätigkeit / Familienarbeit auch einen Nachweis über 2 Jahre (zurückliegende) Tätigkeiten / Familienarbeit / Berufsausbildung. Zeiten aus verschiedenen Tätigkeiten können aufaddiert werden (siehe Aufnahmeantrag für das Gymnasium). Sollten Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie einen individuell begründeten, formlosen Härtefallantrag stellen. Lassen Sie sich dazu in der Schule beraten.
Voraussetzung: Deutsch können
Für ESA: Sie machen bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten). Vielleicht müssen Sie bei uns den Grundkurs Deutsch besuchen. Erst dann kommen Sie in eine ESA-Klasse.
Für MSA: Sie machen vor Schulbeginn bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten). Vielleicht müssen Sie bei uns zuerst einen Brückenkurs besuchen.
Für (Fach)ABITUR: Zu Schulbeginn gibt es eine Diagnosephase; wenn Sie Lernrückstände in Deutsch haben, müssen Sie an einem Förderkursen teilnehmen.
Nur für den Bildungsgang (Fach)ABITUR
Voraussetzung: 2-jährige Berufstätigkeit ODER Berufsausbildung
- siehe ‚Berufstätig sein ODER Familienhaushalt führen‘
- Sie haben eine Berufsausbildung in einem anerkanntem Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule gemacht.
- Bis zu 12 Monate Arbeitslosigkeit können angerechnet werden → Legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei, z.B. eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung.