Voraussetzungen für die Aufnahme / Ausnahmen

Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht oder Sie sind sich nicht sicher?

Hier sind weitere Informationen. Beachten Sie bitte, dass manches nur für die Bildungsgänge ESA, MSA oder Abitur gilt.


Voraussetzung: in Hamburg wohnen

  • Ein Aufenthaltstitel in Hamburg ist dem Wohnsitz gleichgestellt.
  • Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, aber hier arbeiten, können Sie aufgenommen werden. Weisen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben darauf hin, dass Sie einen Arbeitsplatz in Hamburg haben. Bedenken Sie aber: Wir können Sie nur aufnehmen, wenn es noch einen freien Schulplatz gibt. Hamburger/innen gehen vor.

Voraussetzung: seit 2 Jahren oder länger an keiner allgemeinbildenden Schule (z.B. Stadtteilschule)

Das heißt, Sie hatten Ihren letzten Schultag an einer Stadtteilschule oder an einem Gymnasium am 31.01.2024 oder früher (also zum Beispiel am 06.07.2023 oder im Jahr 2019 …)
Ausnahme: Sie haben bereits Ihren ESA / MSA an einer Abendschule gemacht: Sie müssen nicht zwei Jahre warten, bevor Sie sich für den nächst höheren Bildungsgang anmelden.


Voraussetzung: seit 2 Jahren oder länger an keiner beruflichen Vollzeitschule (berufliche Teilzeitschulen sind erlaubt)

  • Sie haben z.B. eine betriebliche Ausbildung im Einzelhandel, bei einer Ärztin, beim Friseur oder einem anderen Betrieb abgebrochen oder erfolgreich beendet? Der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen; Sie können sich bewerben.
  • Sie haben eine vollqualifizierende berufliche Schule besucht? Sie können sich bewerben – der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen.

Voraussetzung: berufstätig sein ODER Familienhaushalt führen

Berufstätig ist, wer:

  • gegen Entgelt oder zur Berufsausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist ODER
  • ein anderes Dienstverhältnis / selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungspflichtigen Umfang hat.
  • Angerechnet werden auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes
  • Nur für ESA/MSA: Auch geringfügig entlohnte Beschäftigung (nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) zählt zur Berufstätigkeit.

Einen Familienhaushalt führt, wer mindestens ein Kind (bis 18 Jahre alt) erzieht oder eine pflegebedürftige Person versorgt. Bringen Sie Nachweise bei, zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes bzw. die Bescheinigung über Pflegetätigkeit.

Nichts trifft zu? Sie haben aktuell keine Arbeit und führen keinen Familienhaushalt?

Gründe, warum Sie keine Arbeit haben:

Aufenthaltstitel: Wenn Sie nicht arbeiten dürfen, schreiben Sie das in die Bewerbung. Sie werden so lange von der Pflicht zur Berufstätigkeit befreit, wie der Status in Ihrem Ausweis Ihnen das Arbeiten verbietet. (Gemäß APO Ca2B § 4 (4))

Behinderungen / chronische Krankheit: Wenn Sie aufgrund von Behinderung oder schwerer chronischer Krankheit nicht arbeiten können, stellen Sie einen Härtefallantrag und reichen Sie ihn – zusammen mit Attesten, Arztbriefen oder gleichwertigen Nachweisen – mit der Bewerbung ein. Hier sind Hilfen zur Antragsstellung. Die Schulbehörde entscheidet, ob Sie von der Pflicht zur Berufstätigkeit befreit werden können. (Gemäß APO Ca2B § 4 (4))

→ kurzfristige / momentane Arbeitslosigkeit: Teilen Sie der Schule zusammen mit Ihrer Bewerbung auf diesem Vordruck mit, warum Sie in diesem Moment keine Arbeit haben. Finden Sie schnell eine Arbeit und reichen Sie den Arbeitsnachweis im Schulbüro bis spätestens eine Woche vor Schulbeginn nach. Ohne eine Arbeit können Sie keinen Schulplatz bekommen.

Wichtig: Für die Aufnahme in einen gymnasialen Bildungsgang benötigen Sie neben der aktuellen Berufstätigkeit / Familienarbeit auch einen Nachweis über 2 Jahre (zurückliegende) Tätigkeiten / Familienarbeit / Berufsausbildung. Zeiten aus verschiedenen Tätigkeiten können aufaddiert werden (siehe Aufnahmeantrag für das Gymnasium). Sollten Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie einen individuell begründeten Härtefallantrag stellen. Hier sind Hinweise zur Antragsstellung. Lassen Sie sich dazu auch in der Schule beraten: Ulrike Scholz, Abteilungsleiterin Eingangs-/Schullaufbahnberatung (so@ca2b.de)


Voraussetzung: Deutsch können

Für ESA: Sie machen bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten). Vielleicht müssen Sie bei uns eine 6-monatige Vorbereitungsklasse (=Grundkurs) besuchen. Erst dann kommen Sie in eine ESA-Klasse.
Für MSA: Sie machen vor Schulbeginn bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten).
Für (Fach)ABITUR: Zu Schulbeginn gibt es eine Diagnosephase; wenn Sie Lernrückstände in Deutsch haben, müssen Sie an einem Förderkursen teilnehmen.


Nur für den Bildungsgang (Fach)ABITUR

Voraussetzung: 2-jährige Berufstätigkeit ODER Berufsausbildung

  • siehe ‚Berufstätig sein ODER Familienhaushalt führen‘­ 
  • Sie haben eine Berufsausbildung in einem anerkanntem Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule gemacht.
  • Bis zu 12 Monate Arbeitslosigkeit können angerechnet werden → Legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei, z.B. eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung.